FAQ

Was pas­siert mit mein­em frankly Frei­züg­ig­keits­konto bei ein­er Scheid­ung, wenn ich aus­wandere oder im Tod­es­fall?

In Zu­sam­men­hang mit einer Scheid­ung, Aus­wand­er­ung oder im Tod­es­fall, gilt es Vor­gab­en zu be­achten.

Scheidung

Im Falle einer Scheidung wird das Freizügigkeitsvermögen der Ehegatten gemäss dem vom Gericht festgestellten Umfang ausgeglichen. 

Auswanderung

Beim Auswandern in ein EU/EFTA-Staat ist zu klären, ob weiterhin eine Sozialversicherungspflicht im Zielland besteht oder nicht. Besteht keine Sozialversicherungspflicht, kann das gesamte Vorsorgevermögen bezogen werden. Besteht eine Sozialversicherungspflicht, kann nur der überobligatorische Teil aus der beruflichen Vorsorge bezogen werden.

Mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein kann in allen übrigen Ländern das gesamte Vorsorgevermögen bezogen werden.

Todesfall

Im Todesfall werden Freizügigkeitsgelder gemäss der Begünstigungsklausel in Art. 15 der Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ausbezahlt. Die Begünstigung kann in einem sehr engen Rahmen geändert werden.

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