Auswandern? Was du mit deiner Säule 3a tun kannst Auswandern mit der Säule 3a

Alle Zelte in der Schweiz abreissen und im Ausland neu anfangen? Was du beim Auswandern mit deiner Säule 3a tun kannst.

Was du beim Aus­wandern mit deiner Säule 3a tun kannst.

Die Möglichkeiten mit deiner Säule 3a, Pen­sions­kasse und AHV bei der Aus­wan­der­ung

Beim Auswandern kommen einige Fragen auf dich zu und es gibt viel Papierkram zu regeln. Nach Job- oder Wohnungssuche fragst du dich sicher auch mal, was mit deiner Altersvorsorge passiert, wenn du nicht mehr in der Schweiz lebst. Je nachdem, wohin du ziehst, hast du verschiedene Möglichkeiten, was du mit deinen Vor­sorge­geldern tun kannst.

Säule 3a

Auswandern ins Ausland ist einer der wenigen Ausnahmen, bei denen du deine Säule 3a jederzeit beziehen kannst. Ziehst du definitiv weg, das heisst, du meldest dich in der Schweiz ab, kannst du jederzeit deine Vorsorge als Starthilfe verwenden. Da frankly bei einem ausländischen Wohnsitz nicht mehr zur Verfügung steht, hast du die Wahl, deine Säule 3a sofort aufzulösen oder diese auf eine persönlich betreute Geschäftsbeziehung der Zürcher Kantonalbank oder eine andere Einrichtung der gebundenen Vorsorge zu transferieren.

Pensionskasse

Auswandern bedeutet für dich nicht, dass dein Pensionskassenguthaben aus der 2. Säule verloren gehen. Wenn du deine bisherige Anstellung kündigst, kannst du dein Guthaben auf bis zu zwei Freizügigkeitsstiftungen übertragen lassen. Das Kapital kann grundsätzlich frühstens fünf Jahre vor regulärer Pensionierung bezogen werden.

AHV

Das Geld in der AHV ist nicht persönlich für dich angespart. Deshalb kannst du Geld aus der AHV auch bei einem Wegzug ins Ausland nicht auszahlen lassen. Mit vielen Ländern hat die Schweiz jedoch ein Abkommen abgeschlossen. So bekommst du auch im Ausland eine AHV-Rente, wenn du länger als ein Jahr in der Schweiz gearbeitet hast. Denk dran, dich selbst bei der Ausgleichskasse zu melden, wenn es so weit ist.

Säule 3a beim Aus­wan­dern aus­zahl­en oder be­halt­en?

Auswanderinnen und Auswanderer finanzieren ihren Start häufig mit den Ersparnissen aus ihrer Säule 3a. Das ist nichts anderes, als wenn du in der Schweiz ein Haus baust und dafür das Gut­haben aus deiner Säule 3a nutzen darfst. Sei dir dabei bewusst: Für die Altersvorsorge fallen diese Ersparnisse somit aber weg.

 

  • Du kannst dir mit den Ersparnissen aus der Säule 3a im Ausland den Start ins neue Leben finanzieren.
  • Je nachdem, wo du in der Schweiz vor deinem Wegzug wohnst, kannst du beim vorzeitigen Bezug Steuern sparen.
  • Du kannst deine Vorsorge neu ordnen und planen – angepasst auf deine neue Lebenssituation.

So zahlst du deine Säule 3a zum Auswandern aus:

Du hast dich also entschieden, deine Säule 3a auszahlen zu lassen. So gehst du dabei vor.

  • Besorge dir das Formular für einen Antrag auf steuerwirksamen Kapital­bezug bei deiner Vorsorge­einrichtung. In der frankly App findest du den Antrag in deinem «Profil» unter Dokumente > Formulare > Steuerwirksamer Kapitalbezug. In der frankly Web-Version findest du den Antrag unter Einstellungen > Guthaben beziehen.
  • Halte wenn nötig diese Dokumente bereit: Abmeldebescheinigung bei der Ein­wohn­er­kon­trolle, Wohn­sitz­bestä­tigung des aktuellen Wohnortes (wenn der Wegzug länger als 3 Monate her ist), beglaubigte Kopie eines gültigen Ausweises des Ehepartners/ eingetragenen Partners.
  • Fülle das Formular wahrheitsgetreu und vollständig aus. Schicke es unterschrieben ab.

Das kannst du mit deiner Pensionskasse/Freizügigkeit beim Auswandern machen

Auch bei der 2. Säule kannst du unter Umständen bei endgültigem Verlassen der Schweiz einen Vorbezug vornehmen: Wenn du in ein EU/EFTA-Land ziehst, kannst du den überobligatorischen Teil des Pensionskassenguthabens beziehen. Falls du im neuen Wohnsitzstaat aber nicht mehr für Alter, Tod und Invalidität versicherungspflichtig bist, kannst du dir auch in der EU/EFTA deine Pen­sions­kasse komplett, d.h. einschliesslich des obligatorischen Teils, auszahlen lassen (Ausnahme Liechtenstein).

Auch für Wohneigentum kannst du Pen­sions­kass­en­gut­haben beziehen. An eine neue Vorsorge­einrichtung im Ausland kannst du kein Pensions­kass­engut­haben transferieren.