Freizügigkeitskonto auflösen
Ein Freizügigkeitskonto kannst du aus verschiedenen Gründen auszahlen. Wann und wie du das tust, erklären wir dir in diesem Artikel.
Alle Zelte in der Schweiz abreissen und im Ausland neu anfangen? Was du beim Auswandern mit deiner Säule 3a tun kannst.
Was du beim Auswandern mit deiner Säule 3a tun kannst.
Beim Auswandern kommen einige Fragen auf dich zu und es gibt viel Papierkram zu regeln. Nach Job- oder Wohnungssuche fragst du dich sicher auch mal, was mit deiner Altersvorsorge passiert, wenn du nicht mehr in der Schweiz lebst. Je nachdem, wohin du ziehst, hast du verschiedene Möglichkeiten, was du mit deinen Vorsorgegeldern tun kannst.
Auswandern ins Ausland ist einer der wenigen Ausnahmen, bei denen du deine Säule 3a jederzeit beziehen kannst. Ziehst du definitiv weg, das heisst, du meldest dich in der Schweiz ab, kannst du jederzeit deine Vorsorge als Starthilfe verwenden. Da frankly bei einem ausländischen Wohnsitz nicht mehr zur Verfügung steht, hast du die Wahl, deine Säule 3a sofort aufzulösen oder diese auf eine persönlich betreute Geschäftsbeziehung der Zürcher Kantonalbank oder eine andere Einrichtung der gebundenen Vorsorge zu transferieren.
Auswandern bedeutet für dich nicht, dass dein Pensionskassenguthaben aus der 2. Säule verloren gehen. Wenn du deine bisherige Anstellung kündigst, kannst du dein Guthaben auf bis zu zwei Freizügigkeitsstiftungen übertragen lassen. Das Kapital kann grundsätzlich frühstens fünf Jahre vor regulärer Pensionierung bezogen werden.
Das Geld in der AHV ist nicht persönlich für dich angespart. Deshalb kannst du Geld aus der AHV auch bei einem Wegzug ins Ausland nicht auszahlen lassen. Mit vielen Ländern hat die Schweiz jedoch ein Abkommen abgeschlossen. So bekommst du auch im Ausland eine AHV-Rente, wenn du länger als ein Jahr in der Schweiz gearbeitet hast. Denk dran, dich selbst bei der Ausgleichskasse zu melden, wenn es so weit ist.
Auswanderinnen und Auswanderer finanzieren ihren Start häufig mit den Ersparnissen aus ihrer Säule 3a. Das ist nichts anderes, als wenn du in der Schweiz ein Haus baust und dafür das Guthaben aus deiner Säule 3a nutzen darfst. Sei dir dabei bewusst: Für die Altersvorsorge fallen diese Ersparnisse somit aber weg.
Bei einem Wegzug ins Ausland kannst du deine Säule 3a zwar nicht bei frankly behalten, doch die ZKB bietet dafür Lösungen an. Wir beraten dich gerne dazu.
Du hast dich also entschieden, deine Säule 3a auszahlen zu lassen. So gehst du dabei vor.
Auch bei der 2. Säule kannst du unter Umständen bei endgültigem Verlassen der Schweiz einen Vorbezug vornehmen: Wenn du in ein EU/EFTA-Land ziehst, kannst du den überobligatorischen Teil des Pensionskassenguthabens beziehen. Falls du im neuen Wohnsitzstaat aber nicht mehr für Alter, Tod und Invalidität versicherungspflichtig bist, kannst du dir auch in der EU/EFTA deine Pensionskasse komplett, d.h. einschliesslich des obligatorischen Teils, auszahlen lassen (Ausnahme Liechtenstein).
Auch für Wohneigentum kannst du Pensionskassenguthaben beziehen. An eine neue Vorsorgeeinrichtung im Ausland kannst du kein Pensionskassenguthaben transferieren.