Freizügigkeits­konto auf­lösen Freizügigkeits­konto auflösen

Zu bestimmten Zeit­punkten darfst du dein Frei­zügig­keits­konto auszahlen lassen.

So darfst du dein Frei­zügig­keits­konto aus­zahlen lassen.

Die Aus­zahlungs­gründe bei Frei­zügig­keits­guthaben

Wann du dein Frei­zügig­keits­guthaben be­ziehen kannst, ist im Gesetz ge­regelt. Den ordentlichen Be­zug deines Frei­zügig­keits­gut­habens kannst du frühestens 5 Jahre vor, spätestens aber bis 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen Referenzalter (Alter 65) veranlassen.

Aber du kannst dein Frei­zügig­keits­guthaben auch für andere Zwecke beziehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Selbständigkeit

Möchtest du dich beruflich selbstständig machen? Dann kannst du innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit dein Freizügigkeitsguthaben als Startkapital nutzen. Dafür brauchst du die Aufnahmebestätigung der AHV-Ausgleichskasse oder der Unfallversicherung.

Wohneigentum

Wenn du planst, Wohneigentum für deinen eigenen Gebrauch zu kaufen oder ein Haus zu bauen, kannst du dafür dein Freizügigkeitsguthaben beziehen. Auch werterhaltende und wertvermehrende Renovationen an Wohneigentum können mit Freizügigkeitsguthaben finanziert werden. Ferienhäuser oder Zweitwohnungen kannst du damit jedoch nicht finanzieren.

Hier geht's zum Antrag «Kapitalbezug für selbstgenutztes Wohneigentum».

Abhängig vom Land, Wegzug ins Ausland

Ziehst du in ein EU-Land, nach Norwegen oder Island, kannst du nur den überobligatorischen Teil deines Freizügigkeitsguthabens beziehen, sofern du weiterhin in diesem Land der Sozialversicherungspflicht unterstellt bist. Ist dies nicht der Fall, kannst du dir deine gesamte Freizügigkeitsleistung auszahlen lassen. Mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein kannst du beim Wegzug in einen Drittstaat jeweils das gesamte Guthaben beziehen. Für das Fürstentum Liechtenstein ist ein Kapitalbezug nicht möglich.

Geringfügigkeit

Ist das Guthaben geringer als ein Arbeitnehmerjahresbeitrag bei deiner ehemaligen Pensionskasse, kannst du dir das Guthaben auszahlen lassen.

Invalidität

Falls du eine ganze Invalidenrente (Invaliditätsgrad von 70% und mehr) beziehst, bist du berechtigt, dir dein Freizügigkeitsguthaben auszahlen zu lassen. Dazu benötigst du eine rechtskräftige Verfügung der Eidgenössischen Invalidenversicherung.

Todesfall

Bei einem Todesfall wird das Freizügigkeitsguthaben gemäss den gesetzlichen Vorgaben nach Art.15 der Freizügigkeitsverordnung ausbezahlt. Die gesetzlichen Vorgaben erlauben es, die Begünstigungsklausel in einem engen Rahmen zu ändern.

Rückzahlung von Hypothekardarlehen

Für die Rückzahlung einer Hypothek, auch Amortisation genannt, darfst du dein Freizügigkeitsguthaben nutzen.

Beteiligung an einer Wohnbaugenossenschaft

Wenn du eine Wohnung von einer Wohnbaugenossenschaft beziehen möchtest, musst du oft Anteilsscheine von dieser kaufen. Diese darfst du mit deinem Freizügigkeitsguthaben finanzieren.

Scheidung

Bei rechtskräftiger Scheidung durch ein Schweizer Gericht nehmen wir einen Vorsorgeausgleich vor.

Betriebliche Investition

Bist du im Haupterwerb selbstständig und möchtest dafür betriebliche Investitionen tätigen, kannst du im Grundsatz dein Vorsorgekapital beziehen.

Möchtest du dein Frei­zügig­keits­konto auszahlen lassen, lade dieses Dokument herunter. Hier sind alle Infos aufgeführt.

Bezug Antrag (PDF)

Muss ich nach der Auszahlung Steuern zahlen?

Liegt das Vorsorgeguthaben auf deinem Freizügigkeitskonto, musst du es nicht versteuern. Lässt du dir dein Guthaben auszahlen, fallen dafür Kapitalbezugssteuern an. Dabei wird das Kapital getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. 

Finden Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule im gleichen Jahr statt, werden sie zusammen­gezählt. Es lohnt sich also, nicht alles in einem Jahr auszahlen zu lassen, und einen gestaffelten Bezug zu planen. Gesetzlich darfst du bis zu zwei Freizügigkeitskonten pro Freizügigkeitsfall führen. Eine Aufteilung auf zwei Konten ist allerdings nur beim Austritt aus der Pensionskasse erlaubt.