Freizügigkeit anlegen
Mach mehr aus deiner 2. Säule und lege deine Freizügigkeit in Wertschriften an.
Tipps & Tricks rund um Freizügigkeit. So holst du mehr raus aus deiner 2. Säule.
Tipps & Tricks rund um Freizügigkeit und deine 2. Säule
Mit Freizügigkeit ist gemeint, dass du dein Vorsorgeguthaben aus der Pensionskasse - oder auch die sogenannte Freizügigkeitsleistung parkierst. Dies erfolgt vorübergehend oder bis zum Referenzalter* (Alter 64 bei Frauen (inskünftig Alter 65) /Alter 65 bei Männern).
Verlässt du beispielsweise deinen Job, musst du auch deine Pensionskassengelder mitnehmen. Beginnst du einen neuen Job, wirst du aufgefordert, deine Freizügigkeitsleistung an die Pensionskasse von deinem neuen Arbeitgeber zu überweisen.
Oft macht das Leben seine eigenen Pläne. Es gibt viele Gründe, bei denen du deinen Job verlässt und nicht gleich einen neuen annimmst. In diesem Fall und auch in anderen Situationen musst du dein Pensionskassenguthaben auf einem Freizügigkeitskonto parkieren.
Mögliche Fälle für die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos können sein:
*Das Vermögen kann unter bestimmten Bedingungen ausbezahlt oder zum Zeitpunkt des Erreichens des Referenzalters bezogen werden. Letzterer Kapitalbezugsgrund kann frühestens 5 Jahre vor Erreichen des Referenzalters geltend gemacht werden.
Bis zu einem halben Jahr kannst du dein Geld auch bei der Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers lassen. Erst nach sechs Monaten musst du deiner bisherigen Kasse deine neue Pensionskasse oder ein Freizügigkeitskonto bekannt geben. Nimmst du also eine kurze Auszeit beim Jobwechsel und verreist für wenige Monate, brauchst du nicht zwingend ein Freizügigkeitskonto.
Meldest du dich nicht, wird deine bisherige Pensionskasse frühestens nach sechs, spätestens aber nach 24 Monaten dein Vorsorgeguthaben in der nationalen Vorsorgeeinrichtung «Stiftung Auffangeinrichtung» deponieren.
Wer 58 Jahre oder älter ist, muss auch nicht zwingend ein Freizügigkeitskonto einrichten. Falls dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufgelöst hat, kannst du bei der Pensionskasse deines Arbeitgebers bleiben.
Beim Austritt aus der Pensionskasse hast du einmalig die Möglichkeit, dein Guthaben auf zwei Freizügigkeitskonten bei unterschiedlichen Freizügigkeitsstiftungen aufzuteilen. Aus rechtlichen Gründen dürfen die beiden Konten nicht bei der gleichen Freizügigkeitsstiftung geführt werden. Diese Strategie ermöglicht es dir, dein Guthaben im Alter gestaffelt abzuheben und dabei deine Steuerlast zu minimieren.
So vermeidest du die höhere Besteuerung, die entsteht, wenn das gesamte Guthaben in einem Jahr versteuert wird.
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