FAQ

Was ist in der All-­in-­Fee ent­halt­en, was ist nicht ent­halt­en?

Als All-in-Fee wird der Preis von frankly be­zeichnet, der diverse Ge­bühren für die Führung von frankly be­inhaltet. Auf 3a Cash und Frei­zügig­keit Cash Ver­mögen fällt keine All-in-Fee an.

In der All-In-Fee enthalten

  • Konto­eröffnung
  • Konto­führung
  • Konto­saldierung
  • Investition / Verkäufe
  • Ver­wahrung des Wert­schrift­en­bestandes
  • Vor­bezug für Wohn­eigentums­förderung*
  • Verpfändung für Wohn­eigentums­förderung
  • Pauschale Verwaltungs­kommission des Anlage­produktes

*gilt nur für den Vorbezug der Säule 3a. Beim Vor­bezug des Frei­zügig­keits­guthabens wird eine Ge­bühr von CHF 200.- ver­rechnet. Einzig der Bezug zum Erwerb von An­teil­scheinen einer Wohn­bau­ge­nossenschaft ist kostenlos.

Nicht in der All-in-Fee enthalten

Nicht in der All-in-Fee ent­halten sind all­fällige Aus­gabe- und Rück­nahme­spesen bei index­ierten An­lage­produkten sowie all­fällige Ver­güt­ungen und Neben­kosten, welche direkt dem An­lage­produkt belastet werden (beispiels­weise Geld/­Brief-Span­nen, Kommissionen, Steuern, Ab­gaben und Total Expense Ratio (TER) von börsen­ge­handelten Immobilien­fonds).

Zusätzlich fallen für die Nach­bestellung von Be­legen sowie für Adress­nach­forsch­ungen bzw. Nach­forsch­ungen für nachrichten­lose Säule 3a- oder Frei­zügig­keits­vermögen Ge­bühren an.

Bei spe­ziellen Auf­wendungen der Stiftung (z.B. vom Vor­sorge­nehmer verursachte auf­wändige Kor­rektur­buchungen oder un­ver­hältnis­mässig viele Trans­aktionen seitens Vor­sorge­nehmer) können Ge­bühren zu bank­üblichen An­sätzen er­hoben werden.

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