Was ist in der All-in-Fee 0.44% enthalten, was ist nicht enthalten?
Als All-in-Fee wird der Preis von frankly bezeichnet, der diverse Gebühren für die Führung von frankly beinhaltet. Auf 3a Cash und Freizügigkeit Cash Vermögen fällt keine All-in-Fee an.
In der All-In-Fee enthalten
- Kontoeröffnung
- Kontoführung
- Kontosaldierung
- Investition / Verkäufe
- Verwahrung des Wertschriftenbestandes
- Vorbezug für Wohneigentumsförderung*
- Verpfändung für Wohneigentumsförderung
- Pauschale Verwaltungskommission des Anlageproduktes
*gilt nur für den Vorbezug der Säule 3a. Beim Vorbezug des Freizügigkeitsguthabens wird eine Gebühr von CHF 200.- verrechnet. Einzig der Bezug zum Erwerb von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft ist kostenlos.
Nicht in der All-in-Fee enthalten
Nicht in der All-in-Fee enthalten sind allfällige Ausgabe- und Rücknahmespesen bei indexierten Anlageprodukten sowie allfällige Vergütungen und Nebenkosten, welche direkt dem Anlageprodukt belastet werden (beispielsweise Geld/Brief-Spannen, Kommissionen, Steuern, Abgaben und Total Expense Ratio (TER) von börsengehandelten Immobilienfonds).
Zusätzlich fallen für die Nachbestellung von Belegen sowie für Adressnachforschungen bzw. Nachforschungen für nachrichtenlose Säule 3a- oder Freizügigkeitsvermögen Gebühren an.
Bei speziellen Aufwendungen der Stiftung (z.B. vom Vorsorgenehmer verursachte aufwändige Korrekturbuchungen oder unverhältnismässig viele Transaktionen seitens Vorsorgenehmer) können Gebühren zu banküblichen Ansätzen erhoben werden.