Wie kann ich mein Freizügigkeitsguthaben beziehen?
Du kannst das Freizügigkeitsguthaben frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Referenzalters, spätestens jedoch im Alter von 70 Jahren beziehen. Eine vorzeitige Auszahlung ist nur bei bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
So geht's
In der App
In der App
- Logge dich bei frankly ein.
- Klicke auf das aufzulösende Freizügigkeitskonto, um zur Kontodetailansicht zu gelangen.
- Navigiere zu "Was möchtest du tun?" und klicke auf "Guthaben beziehen".
- Wähle den Bezugsgrund.
- Das entsprechende Formular wird dir anschliessend angezeigt. Nun musst du es nur noch ausfüllen und an die Adresse auf dem Formular senden.
In der Web-Version
In der Web-Version
- Logge dich bei frankly ein.
- Navigiere zum oberen Rand des Bildschirms und klicke auf "Einstellungen" bzw. das Zahnrad-Symbol.
- Klicke auf "Guthaben beziehen".
- Wähle anschliessend das Konto aus, von welchem du Guthaben beziehen möchtest, indem du auf den Button "Beziehen" klickst.
- Zuletzt wähle den Bezugsgrund aus und klicke unten rechts auf "PDF-Formular anzeigen".
- Das notwendige Formular wird dir anschliessend angezeigt. Nun musst du es nur noch ausfüllen und an uns senden.
Wann ist die vorzeitige Auszahlung der Freizügigkeit möglich?
Eine vorzeitige Auszahlung der Freizügigkeit ist in folgenden Fällen erlaubt:
- Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum
- Rückzahlung einer Hypothek
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Definitiver Wegzug ins Ausland (Auswandern). Für EU/EFTA-Staaten sowie für das Fürstentum Liechtenstein gelten spezielle Regelungen.
- Bezug einer vollen IV-Rente
- Wenn das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto kleiner als der Jahresbeitrag für die berufliche Vorsorge war (Geringfügigkeit).