Alles zum Bezug deiner ­Säule 3a Bezug deiner Säule 3a

So kannst du deine Säule be­ziehen und Steuern sparen

So beziehst du deine Säule 3a und sparst Steuern.

Wann kan­nst du deine Säule 3a be­ziehen?

Grundsätzlich kann man die Gelder der 3. Säule frühstens 5 Jahre vor Er­reichen des Referen­zalters beziehen. Es gibt jedoch einige Sonder­fälle, wo ein Vo­rbezug der Säule 3a möglich ist:

  • Finanzierung von selbst­genutztem Wohn­eigentum
  • Wechsel in eine selbständige Erwerbs­tätigkeit
  • Einkauf in eine Pensions­kasse
  • Erhalt einer ganzen IV-Rente
  • Auswanderung aus der Schweiz
  • Auflösung des bisherigen Güter­standes ins­besondere infolge Scheidung
  • Selbständig­erwerbende: Betriebliche Investitionen

Wer über das ordentliche Pensionierungs­alter hinaus erwerbstätig bleibt, darf auch den Bezug seiner 3a-Gut­haben auf­schieben. Spätestens mit 70 (Männer) bzw. mit 69 Jahren (Frauen) muss man sein Gut­haben aber auf jeden Fall beziehen. Ab 2028 gilt für Frauen und Männer das gleiche Renten­alter von 65 Jahren. Ab 2025 wird das Renten­alter für Frauen stufen­weise erhöht.

So sparst du bei der Aus­zahlung deiner Säule 3a Steuern

Wenn man die Säule 3a bezieht, fallen Kapital­bezugs­steuern an. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man die Säule 3a im Referen­zalter oder vorzeitig, zum Beispiel für den Kauf eines Eigen­heims oder die Gründung der Selbständigkeit, nutzt. 

Um die Steuerlast beim Kapital­bezug aus der Säule 3a möglichst gering zu halten, kann man mehrere Säulen 3a halten und diese ge­staffelt beziehen. Das heisst, nicht das gesamtes 3a Ver­mögen auf einmal, sondern über mehrere Jahre bzw. Steuer­perioden verteilt. Bestehende Säule 3a Konten dürfen vom Gesetz her nicht mehr ge­splittet werden, auch nicht beim Bezug zum Zeitpunkt der Pensionierung.

Hinweis: Die Steuer­behörde zählt zur Berechnung der Kapital­auszahlungs­steuer alle Vorsorge­bezüge eines Jahres zusammen. Das heisst, auch ein allfälliger (Teil-)Kapital­bezug aus der Pensions­kasse oder der Bezug eines Freizügig­keits­kontos wird mit einer Aus­zahlung der Säule 3a addiert. Die Staffelung hilft, den Gesamt­betrag pro Jahr zu reduzieren.

Beispiel: Bezug mehr­erer Säule 3a Konten

Ausgangs­lage: Eine ver­heiratete Person (männlich), wohn­haft in Zürich, konfessions­los, bezieht CHF 440'000.– aus der Säule 3a.

Annahme, er bezahlt immer den aktuellen Maximal­betrag von CHF 7'056.– ein und hat die Strategie mit 95% Aktienanteil gewählt. Die Wahl der Anlage­strategie hat Aus­wirkungen auf die Vermögens­entwicklung. 

Fall 1: Erfolgt der Bezug nur aus einer Säule 3a, dann beträgt die Steuer­belastung CHF 27'798.–.

Fall 2: Bestehen 5 Säulen 3a, kann die Person den gleichen Gesamt­betrag über 5 Jahre (Start mit 60 Jahren) hin­weg aus­zahlen lassen. Die Steuer­last beträgt über die 4 Jahre verteilt CHF 20'450.–.

Der Steuer­vorteil bei Fall 2 beläuft sich dank dem gestaffelten Bezug auf CHF 7'348.–.

Mehrere Säule 3a Konten erstellen

Da die Besteuerung progressiv ausfällt, steigt der prozentuale Steuer­satz bei grösserem Vermögens­bezug. Mit einem gestaffelten Bezug der Vorsorge­gelder über mehrere Jahre kann die Progression gebrochen werden.

Damit du von einem gestaffelten Bezug profitieren kannst, musst du mehrere Säule 3a Konten haben. Wir empfehlen ab CHF 50'000.- eine zweite frankly Säule 3a einzurichten. Du kannst mit wenigen Klicks eine weitere frankly Säule 3a er­öffnen.

Wenn du bereits zwei Säulen 3a bei anderen Banken hast, dann kannst du diese auch auf zwei frankly Säulen 3a transferieren, so dass du sie weiterhin getrennt hast. Gib einfach zwei Transferaufträge auf – pro frankly Konto ein Auftrag.

Mehre 3a Konten eröffnen und Steuern sparen