Nachträgliche Ein­zahlung in die Säule 3a Nachträgliche Ein­zahlung in die Säule 3a

Bei Beitragslücken in der Säule 3a kann ein Einkauf sinnvoll sein. Wir erklären die Vorteile.

Bei Beitragslücken in der Säule 3a kann ein Einkauf sinnvoll sein.

Worum geht's?

Die Säule 3a bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern hilft auch, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Was aber, wenn du in der Vergangenheit nicht regelmässig eingezahlt hast und dadurch Lücken in deiner Säule 3a entstanden sind?

Keine Sorge! Der Bundesrat hat entschieden, dass die Beitragslücken, die ab dem Jahr 2025 entstehen, nachträglich gefüllt werden können (Medienmitteilung vom 6.11.2024).

In diesem Artikel erklären wir dir, wie du diese Lücken schliessen oder reduzieren kannst und welche Vorteile dies mit sich bringt.
 

Beitragslücken entstehen, wenn du in einem bestimmten Jahr nichts oder weniger als den Maximalbetrag (Maximalbetrag 2025: CHF 7'258.–) in deine Säule 3a einzahlst.

Was bedeutet der Einkauf in die Säule 3a?

Mit einem Einkauf in die Säule 3a kannst du deine Beitragslücken schliessen. Dank dem Einkauf in die 3. Säule ist ab dem 1. Januar 2026 also folgendes möglich:

  • Rückwirkend bis zu 10 Jahre nachzahlen: Du kannst Beitragslücken, die ab dem Jahr 2025 entstanden sind, bis zu zehn Jahre nachträglich schliessen. Hast du z.B. im Jahr 2025 weniger eingezahlt, als möglich gewesen wäre, hast du bis Ende 2035 Zeit, diese Lücke auszugleichen. Achtung: Beitragslücken, die im Jahr 2024 oder früher entstanden sind, können nachträglich nicht geschlossen werden.
  • Maximalbetrag pro Jahr ausschöpfen: Mit der Nachzahlung darfst du insgesamt den kleinen Maximalbetrag des jeweiligen Lückenjahres ausschöpfen (z.B. im Jahr 2025: CHF 7'258.–). Das heisst, wenn du bereits einen Teil des Maximalbetrages einbezahlt hast, dann kannst du noch die Differenz zum Maximalbetrag einzahlen.

Die Beitragslücke eines bestimmten Jahres darf nur durch eine einmalige Einzahlung ausgeglichen und nicht über mehrere Jahre und mehrere Einzahlungen verteilt werden. Wenn du beispielsweise im Jahr 2026 eine nachträgliche Einzahlung von CHF 1'000.– für 2025 vornimmst, dann kannst du im Jahr 2026 sowie in den folgenden Jahren keine weiteren nachträgliche Einzahlungen für das Lückenjahr 2025 tätigen (auch wenn der Maximalbetrag 2025 noch nicht ausgeschöpft ist).

Voraus­setzungen für die nachträgliche Einzahlung in die Säule 3a:

Damit du deine Beitragslücken schliessen kannst, gelten einige wichtige Regeln. Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen:

  1. Der Maximalbetrag des laufenden Jahres (Einkaufsjahres) ist ausgeschöpft.
  2. Du hast ein AHV-pflichtiges Einkommen sowohl im Einkaufsjahr als auch im Lückenjahr. Warst du nicht erwerbstätig und hattest deswegen kein AHV-pflichtiges Einkommen, dann kannst du für das Lückenjahr keine Nachzahlung leisten.
  3. Eine Nachzahlung in die Säule 3a ist nur möglich, solange noch keine Altersleistung bezogen wurde. Das heisst, sobald du mit 60 Jahren oder später mit dem Bezug deiner Säule-3a-Gelder beginnst, sind Nachzahlungen nicht mehr möglich. Plane deshalb rechtzeitig.

 

 

Lass es uns anhand eines Beispiels* erklären:

Du hast in den Jahren 2025, 2028 und 2029 den Maximalbetrag nicht ausgeschöpft. Wir gehen davon aus, dass du über all die Jahre ein AHV-pflichtiges Einkommen und keine Altersleistungen bezogen hast sowie einer Pensionskasse angeschlossen warst.

Im Jahr 2026 kannst du erstmals deine Beitragslücke aus dem Jahr 2025 schliessen, weil du 2026 den Maximalbetrag bereits ausgeschöpft hast. Somit kannst du im Jahr 2026 durch eine Einmalzahlung von bis zu CHF 5'258.– deine Beitragslücke aus dem Vorjahr reduzieren bzw. schliessen.

In den Jahren 2028 – 2034 hast du den Maximalbetrag nicht ausgeschöpft. Erst im Jahr 2035 hast du den Maximalbetrag wieder eingezahlt. Es bietet sich daher erneut die Möglichkeit, z.B. die Beitragslücken aus den Jahren 2028 und 2029 nachträglich zu schliessen.

* Zur Vereinfachung wurden unter anderem fiktive Maximalbeträge verwendet.

Die Vorteile eines Einkaufs in die 3. Säule?

  1. Steuervorteile: Nachzahlungen kannst du – wie auch deine regulären Einzahlungen in die Säule 3a – von deinem steuerbaren Einkommen abziehen.
  2. Flexibilität: Du kannst die Einzahlungen flexibel gestalten und so für ein verpasstes Steuerjahr nachträglich einzahlen.
  3. Höhere Altersvorsorge: Durch zusätzliche Einzahlungen erhöhst du dein Alterskapital und sicherst dir einen besseren Lebensstandard im Ruhestand.
  4. Keine Verrechnungssteuer: Die 3. Säule unterliegt während der gesamten Laufzeit weder der Einkommens- und Vermögenssteuer noch der Verrechnungssteuer.